Zwergenclan
Zwergenclans sind keine Gilden.
Die Zwergenclans sind in erster Linie Familienverbände (Ausnahmen sind mit guter Begründung möglich) und bedienen sich nur notgedrungen dem Gildenflag da der Clan anders nicht oder nur sehr schlecht und unattraktiv umsetzbar ist.
Aus dem Grund haben Clans auch nicht dieselben Rechte wie Gilden, aber mitunter dieselben Pflichten. So haben Clans z.B. kein Anrecht auf ein abgeschlossenes Gildengelände von 3000 Feldern Größe, sondern nur auf ein Clan-Haupthaus das auf dem Stein eingetragen werden kann, aber nicht muss. Zu diesem Zweck kann auch ein Spielerhaus genutzt werden, z.B. das Haus des Clanoberhaupts, aber auch jedes Haus/Wohnung eines anderen Clanmitglieds, sofern dieser damit einverstanden ist.
Ansonsten unterstehen die Zwergenclans derselben Grundregelung wie Gilden. Sie können also durchaus auch weitere Vorteile wie Clanfarbe und Färbeoption (Vollgildenstatus) erhalten, so dies gewollt ist und die dafür nötigen Kriterien erfüllt sind. Das erreichen des Vollgildenstatus hebt jedoch die oben beschriebene Einschränkung nicht auf.
Ein Zwergenclan kann aber auch alleine mit dem Gildenstein, der im Grunde nur dazu dient die Spielergruppe als zusammengehörig darzustellen, als einfacher Freundeskreis bestehen. Bei dieser Form besteht keinerlei Aktivitätszwang um den Stein zu erhalten, es gibt aber auch keine Vorteile wie Clanfarbe und Färbeoption.