Warte/Regeln
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Begründung: Diese Schule/Akademie existiert nicht mehr.
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Termine
- In der Warte gelten selbstverständlich alle Gesetze des Reiches, insbesondere der britannische Magiekodex, der an anderer Stelle dargelegt wird.
- Verhaltensmaßregeln:
- Die Warte ist ein Ort des Lehrens und des Lernens.
- Jeder, der diesen Ort betritt, hat sich in Wort und Tat der Erhabenheit ihrer Ausstrahlung zu beugen und daher geziemendes Verhalten an den Tag zu legen.
- Dies bedeutet, dass jegliche Aggressivität falsch am Platz ist, sei sie nun körperlich oder magisch ausgeübt oder mit dem Worte auch nur angekündigt; beleidigendes, verhöhnendes, erniedrigendes oder respektloses Verhalten wird ebenso geächtet.
- Der Umgang mit den ausführenden oder auch verwaltenden Organen der Warte soll stets von besonderem Respekt geprägt sein.
- Bestrafung für derartiges Tun wird in der Regel vom Akademieverwalter ausgesprochen werden, der sich bei schwerwiegenden Vergehen mit dem Kollegium beraten wird.
- Ein jeder Schüler muss sich im Klaren sein, dass der Ruf der Warte auch von seinem Handeln außerhalb der Mauern abhängt. Sein Stand, seine Stellung in der Gesellschaft und alle ihm daraus erwachsenden Pflichten müssen ihm stets als Prämisse unmittelbar vor Augen stehen. Beständig sollte er bemüht sein, seine Taten im Sinne einer harmonischen Magieanwendung und der mit ihr verbundenen Ethik zu vervollkommnen. Wie dies zu bewerkstelligen ist, wird ihm an der Warte gelehrt werden.
- Die Kleiderordnung wird derart festgelegt, dass Schüler die ausgegebenen Roben möglichst bei Betreten des Gebäudes zu tragen haben, immer jedoch bei Besuch einer Vorlesung oder bei Antreten einer Prüfung.
- Die Titulatur der lehrenden Personen innerhalb des Gebäudes und des Lehrbetriebes sei hiermit folgendermaßen festgelegt: Grundsätzlich ist eine Anrede mit dem Lehrtitel, wie etwa Magister, oder Referendar, zu bevorzugen. Der Schüler kann aber natürlich auch auf die in der allgemeinen Sittenlehre festgelegten Titel zurückgreifen, eine Ausnahme stellt der Akademieleiter dar, der stets mit dem Titel seiner Funktion innerhalb der Akademie, Spectabilitas, anzusprechen ist.
Die Folgen, die der Delinquent zu tragen hat, hängen natürlich unmittelbar mit der Frequenz der Vergehen und der Intensität selbiger zusammen. Sie reichen von mündlichen und schriftlichen Ermahnungen zu beschränktem oder auch generellem Hausverbot bis zur Exmatrikulierung und zur Weitergabe an die Stadtgarde, die ihrerseits mittels ihrer Kompetenzen bis zur Verbannung aus dem Reiche gehen können.
