Regeln Magie(inoffiziell)

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Regel(inoffiziell) (Achtung: dies ist ein nicht gültiger Entwurf)
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Bitte nehmt darauf Rücksicht, dass es daher zu Formats- und Inhaltsumstellungen kommen kann, die zwischenzeitlich sinnfrei erscheinen.

§01 Zaubern im Reiten/im Laufen

Die Regel entfällt aufgrund der bestehenden Engineumsetzung durch Staminaabzug.

§02 Anwenden von Sprüchen auf sich selbst ohne ersichtlichen Grund

Das Zaubern von Schutz- oder Kampfzaubern ohne ersichtlichen Grund, z.B. mitten in einer Stadt wo keinerlei Kampf stattfindet die Reihe von Uus Sanct, Rel Sanct, Uus Mani usw auf sich zu sprechen gilt als PG und wird auch dementsprechend geahndet. Es gilt auch als PG, wenn es dem Zweck dient seine Stärke permanent zu erhöhen, um mehr Gewicht tragen zu können. Die Ausnahme ist, wenn der Char eine Succes von 100% hat. Ab 100% Succes gaint er nicht mehr und bei dem Skill Evaluating Intelligence wirkt das Anti-PG-Skript.

§03 Sinnlos in der Gegend rumzaubern

Siehe (3) Anwenden von Sprüchen auf sich selbst ohne ersichtlichen Grund - Hier auch auf andere Chars bezogen.

§04 RP-Verurteilungen/Strafen durch die Akademien

Die Magieausbilder aller Klassen behalten sich das Recht vor, grobe RP-Verstöße ihrer Schüler mit Hilfe des Staffs zu ahnden. Fällt ein Schüler durch irgendwelche Aktionen auf, die den Unterricht an ihrer Schule/ in ihrer Gruppe negativ beeinflussen und kommt dieser dann der ihm auferlegten Strafe nicht nach und ändert sein Verhalten nicht, so kann der enstprechende Magie-Ausbilder sich an den Staff wenden, der dann entsprechende Maßnahmen ergreifen wird.

§05 Rollenspiel und Magie

Das Innehalten bestimmter Engine-Ränge bedeutet nicht, daß beispielsweise ein Suchender noch gar nichts zaubern kann. Im RP vermag so ein Suchender durchaus etwas zu vollbringen. Solange dies in bescheidenem Rahmen kleiner "ungeschulter" Zaubertricks bleibt, freilich. Für Suchende, die im RP die Fähigkeiten von größeren Stufen, zum Beispiel Erzmagiern oder Nekromanten haben wollen, wäre eine (erfolgreiche) Bewerbung an den jeweiligen Klassenbeauftragten notwendig.

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