Regeln Bauen(inoffiziell)

Aus SWpedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Regel(inoffiziell) (Achtung: dies ist ein nicht gültiger Entwurf)
Allgemein ·

Account · Bauen · Gilden · Magie · Namen · PG · Strafen · Quest ·

English


Diese Seite ist in Bearbeitung

Bitte nehmt darauf Rücksicht, dass es daher zu Formats- und Inhaltsumstellungen kommen kann, die zwischenzeitlich sinnfrei erscheinen.

§01 Häuser, die inmitten einer Stadt stehen, oder so gebaut sind, dass sie irgend etwas versperren, können ohne Nachfrage verschoben werden.
§02 Es werden keine Inseln, Minen, Höhlen, Zugänge oder Städte an Gilden oder Einzelpersonen verkauft.
§03 Landbesitz:
  • Die maximale Grundstücksgröße für Einzelpersonen inkl. Hausfläche, darf 300 Felder nicht übersteigen.
  • Landbesitz ohne Wohneinheit wie Zelt oder Haus ist nicht erlaubt.
  • Jeder Char darf nur eine zusammenhängende Landfläche besitzen. Nur in besonderen Ausnahmefällen in denen die Landschaft dies nicht zulässt, kann das Grundstück in maximal zwei sehr dicht zusammenliegende Grundstücke aufgeteilt werden.
  • Jeder Eigentümer eines Grundstückes muss eindeutig ersichtlich sein z.B. durch Hausschild. In diesem Zusammenhang ist das vollständige Verstecken von Hausschildern durch Bebauungsmaßnamen verboten.

Bitte denkt auch daran, das ein Mieter nicht als Eigentümer gilt und dieser im Falle eueres Ablebens alles verliert.

Auch die Mehrfachbewohnung und Vermietung eines Hauses rechtfertig nicht grösseren Grundbesitz. Anspruch auf grössere Grundstücke haben nur eingetragene Gilden und Spielerstädte mit Sondergenehmigung.

§04 Teleporter werden ausschließlich für Gilden gesetzt. Mehr dazu ist in der Sektion "Gilden" der Regeln zu finden.
§05 Es werden nur noch Grundstücke verkauft, wenn darauf gleichzeitig ein Haus gebaut wird. Zelte zählen nicht als Haus (Ausnahme: Orks und Barbaren).
§06 Der unsachgemäße Umbau von Gebäuden ist nicht erlaubt. Entsprechende Umbauten können ohne Warnung jederzeit durch den Staff gelöscht werden.

z.B. der Umbau eines Zeltes zu einem Bunker.

§07 Es werden keine Gegenstände mehr außerhalb von Geländen gebaut, wie zum Beispiel Kisten, Ambosse oder Schmelzen in oder vor Minen.
§08 Nach 24 Uhr können Baupages von GM's ingoriert werden.
§09 Bitte keine Pages nach Einrichtungsgegenständen machen, die von Spielern gekauft oder hergestellt werden können. Es muß alles, was Spieler selbst herstellen können, von Spielern erworben werden. Bestellungen sind zu bündeln, so daß nicht für jedes einzelne Item ein GM kommen muß.
§10 Jede Spielfigur darf maximal 1 Haus oder Zelt besitzen, jedoch darf ein Spieleraccount höchstens im Besitz von 3 Gebäuden sein. Besitzt eine Spielfigur bzw. Spieleraccount zuviele Häuser, so wird eines davon automatisch gelöscht.
§11
  • Besitzt ein Spieleraccount oder Spielerchar zuviele NPC's, so werden die überzähligen Tiere regelmässig gelöscht.
  • Anerkannte Animaltamer, also Spielfiguren mit Hauptskill Taming und zugehörigen Rollenspiel, dürfen nach Absprache und Nachweis der Tamertätigkeit, kurzzeitig bis zu 15 Nutztiere besitzen.
  • Blindspawns gibt es seit RunUO nicht mehr. Von Mitgliedern des Staffs (z.B. im Zuge eines Quests) offensichtlich vergessene Spawns müssen dennoch gemeldet werden.
  • Monster, Vendoren und Seetiere dürfen nicht durch Spieler getamed oder weggesperrt werden.
  • NPC-Spawns werden nicht an Spieler oder Gilden verkauft. Besondere Ausnahmen sind rollenspieltechnisch sinnvolle NPCs (z.B. Wachen) die jedoch nicht als Spawn sondern als unverwundbare NPCs gesetzt werden. Diese können keine agressiven Handlungen begehen.

Version 2.0

Meine Werkzeuge