Regeln Bauen(inoffiziell)
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Bitte nehmt darauf Rücksicht, dass es daher zu Formats- und Inhaltsumstellungen kommen kann, die zwischenzeitlich sinnfrei erscheinen.
| §01 | Häuser, die inmitten einer Stadt stehen, oder so gebaut sind, dass sie irgend etwas versperren, können ohne Nachfrage verschoben werden. |
| §02 | Es werden keine Inseln, Minen, Höhlen, Zugänge oder Städte an Gilden oder Einzelpersonen verkauft. |
| §03 | Landbesitz:
Bitte denkt auch daran, das ein Mieter nicht als Eigentümer gilt und dieser im Falle eueres Ablebens alles verliert. Auch die Mehrfachbewohnung und Vermietung eines Hauses rechtfertig nicht grösseren Grundbesitz. Anspruch auf grössere Grundstücke haben nur eingetragene Gilden und Spielerstädte mit Sondergenehmigung. |
| §04 | Teleporter werden ausschließlich für Gilden gesetzt. Mehr dazu ist in der Sektion "Gilden" der Regeln zu finden. |
| §05 | Es werden nur noch Grundstücke verkauft, wenn darauf gleichzeitig ein Haus gebaut wird. Zelte zählen nicht als Haus (Ausnahme: Orks und Barbaren). |
| §06 | Der unsachgemäße Umbau von Gebäuden ist nicht erlaubt. Entsprechende Umbauten können ohne Warnung jederzeit durch den Staff gelöscht werden.
z.B. der Umbau eines Zeltes zu einem Bunker. |
| §07 | Es werden keine Gegenstände mehr außerhalb von Geländen gebaut, wie zum Beispiel Kisten, Ambosse oder Schmelzen in oder vor Minen. |
| §08 | Nach 24 Uhr können Baupages von GM's ingoriert werden. |
| §09 | Bitte keine Pages nach Einrichtungsgegenständen machen, die von Spielern gekauft oder hergestellt werden können. Es muß alles, was Spieler selbst herstellen können, von Spielern erworben werden. Bestellungen sind zu bündeln, so daß nicht für jedes einzelne Item ein GM kommen muß. |
| §10 | Jede Spielfigur darf maximal 1 Haus oder Zelt besitzen, jedoch darf ein Spieleraccount höchstens im Besitz von 3 Gebäuden sein. Besitzt eine Spielfigur bzw. Spieleraccount zuviele Häuser, so wird eines davon automatisch gelöscht. |
| §11 |
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Version 2.0
